III/5 - 177/2-4
Vollzug der Immissionsschutzgesetze;
Erweiterung der Abbaufläche des Steinbruchs (Abschnitte 2 bis 5) „Klaubholz", Fl.Nr. 24 der Gemarkung Bischofsheimer Forst um 16.699 m² auf insgesamt 27.934 m² durch die Fa. Graser Vermögensgesellschaft mbH & Co.KG
Die Fa. Graser Vermögensgesellschaft mbH & Co.KG hat beim Landratsamt Haßberge für das im Betreff genannte Vorhaben die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt.
Nach § 3c i. V. m. Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat das Landratsamt Haßberge eine Vorprüfung durchgeführt, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Dabei war unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien überschlägig zu prüfen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten waren. Bei dieser Vorprüfung war zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen wurden.
Die Vorprüfung hat ergeben, dass im Hinblick auf die Vorgaben des UVPG durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die eine UVP erforderlich machen würden.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 UVPG bekannt gemacht. Sie ist nicht selbständig anfechtbar (§ 3a Satz 3 UVPG). Die näheren Gründe dieser Entscheidung sind im Aktenvermerk des Landratsamtes Haßberge vom 23.08.2010, Az. III/5 - 177/2-4 angeführt. Dieser Vermerk kann beim Landratsamt Haßberge, Zimmer 128, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt bei Bedarf eingesehen werden.
Haßfurt, 23.08.2010
Landratsamt Haßberge
Bartsch
Bekanntmachungen
