Bekanntmachungen

III/5 - 177/2-4

Vollzug der Immissionsschutzgesetze;
Errichtung und Betrieb eines Masthähnchenstalles, Futtersilos, Waschwassergrube sowie eines Löschwasserbehälters auf dem Grundstück Fl.Nr. 602 der Gemarkung Westheim durch die Bruno Eirich GbR

Die Bruno Eirich GbR hat beim Landratsamt Haßberge für das im Betreff genannte Vorhaben die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beantragt.
Nach § 3c i. V. m. Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat das Landratsamt Haßberge eine Vorprüfung durchgeführt, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Dabei war unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien überschlägig zu prüfen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten waren. Bei dieser Vorprüfung war zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen wurden.

Die Vorprüfung hat ergeben, dass im Hinblick auf die Vorgaben des UVPG durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die eine UVP erforderlich machen würden.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 UVPG bekannt gemacht. Sie ist nicht selbständig anfechtbar (§ 3a Satz 3 UVPG). Die näheren Gründe dieser Entscheidung sind im Aktenvermerk des Landratsamtes Haßberge vom 14.12.2009, Az. III/5 - 177/2-4 angeführt. Dieser Vermerk kann beim Landratsamt Haßberge, Zimmer 128, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt bei Bedarf eingesehen werden.

Haßfurt, 07.01.2010
Landratsamt Haßberge

B
ackhaus
Regierungsrätin





III/5 – 177/2-4 

Vollzug der Immissionsschutzgesetze;
Erweiterung der Abbaufläche des Steinbruchs „Hermannsberg“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1129 der Gemarkung Sand um 2.231 m² durch die Fa. Bamberger Natursteinwerk Hermann Graser GmbH & Co.KG   


Die Fa. Bamberger Natursteinwerk Hermann Graser GmbH & Co.KG hat beim Landratsamt Haßberge für das im Betreff genannte Vorhaben die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beantragt.
 

Nach § 3c i. V. m. Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat  das Landratsamt Haßberge eine Vorprüfung durchgeführt, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Dabei war unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien überschlägig zu prüfen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten waren. Bei dieser Vorprüfung war zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen wurden.
 

Die Vorprüfung hat ergeben, dass im Hinblick auf die Vorgaben des UVPG durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die eine UVP erforderlich machen würden.
 

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 UVPG bekannt gemacht. Sie ist nicht selbständig anfechtbar (§ 3a Satz 3 UVPG). Die näheren Gründe dieser Entscheidung sind im Aktenvermerk des Landratsamtes Haßberge vom 21.01.2010, Az. III/5 – 177/2-4 angeführt. Dieser Vermerk kann beim Landratsamt Haßberge, Zimmer 128, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt bei Bedarf eingesehen werden.
  


Haßfurt, 21.01.2010
Landratsamt Haßberge



Backhaus
Regierungsrätin