Staatliche Fischerprüfung - Wiederholungsprüfung
Im Auftrag der Staatlichen Fischerprüfung findet landeseinheitlich eine Wiederholungsprüfung am Samstag, den 26. Juni 2010 in München, Landshut, Weiden, Bamberg, Würzburg, Uffenheim und Neu-Ulm statt.
An dieser Wiederholungsprüfung können nur Personen teilnehmen, die sich ordnungsgemäß (fristgerechte Anmeldung und Bezahlung der Prüfungsgebühr) zur Hauptprüfung am 6. März 2010 angemeldet hatten, jedoch zur Prüfung nicht erscheinen konnten oder die Prüfung nicht bestanden haben.
Die verbindliche Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt durch Einzahlung der Wiederholungsprüfungsgebühr in Höhe von 26 Euro. Eine gesonderte schriftliche Anmeldung ist nicht mehr erforderlich. Einzahlungsschluss ist Montag, der 3. Mai 2010 (Ausschlussfrist). Ausführliche Informationen finden Prüfungsbewerber im Internet unter http://www.lfl.bayern.de/www.lfl.bayern.de/ifi.
Staatliche Fischereiprüfung 2010
