Arbeitslosengeld II

Arbeitsgemeinschaft für Arbeit Haßberge (ARGE) 

  1. Für alle Fragen rund um die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit Haßberge (ARGE) Ihre Ansprechpartnerin. Träger der ARGE sind der Landkreis Haßberge und die Agentur für Arbeit Schweinfurt.

    Ein umfangreiches Internetangebot zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, unter anderem mit einschlägigen Vollzugshinweisen, finden Sie auf den Seiten der
    Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    In aller Kürze informieren Sie die Merkblätter "SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende" und "SGB II - Aufwendungen für Unterkunft und Heizung" - Das Merkblatt wird derzeit überarbeitet. Die neue Fassung wird in Kürze in das Netz eingestellt

    Zum Vollzug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, insbesondere zu den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, hat der Landkreis Haßberge Verfahrenshinweise erlassen. Hierzu gehört auch die Anlage Erstausstattung Bekleidung. Ergänzend gelten einige Hinweise in den bayerischen Sozialhilferichtlinien. Das Ergebnis der letzten Prüfung der Richtwerte für angemessene Aufwendungen für Unterkunft ist im Bericht vom 12.05.2009 festgehalten (veröffentlicht ohne Anlagen).
     
  2. Erster Anlaufpunkt in der ARGE sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenempfangs. Diese kümmern sich um Ihre Anliegen und leiten Sie an die zuständige Stelle weiter oder erledigen einfache Angelegenheiten gleich selbst.

    Für die erstmalige Beratung über Leistungen zum Lebensunterhalt sind speziell geschulte Kräfte zuständig. Diese erläutern auch das Antragsverfahren, nehmen Anträge entgegen und treffen die Entscheidung.

    Nach der ersten Bewilligung der Leistungen zum Lebensunterhalt wird jeder Kunde in leistungsrechtlichen Fragen von einer bestimmen Fachkraft betreut. Die Zuordnung erfolgt nach der für die Bedarfsgemeinschaft vergebenen Nummer.

    Aufgabe der Persönlichen Ansprechpartner (PAP) ist schließlich die Eingliederung in Arbeit und die in diesem Zusammenhang notwendige Betreuung. Jeder Kunde erhält einen PAP, der den gesamten Integrationsprozess begleitet.
     
     
  3. Die Ermittlung der für Entscheidungen der ARGE benötigten Sachverhalte und der Umgang mit erhobenen Sozialdaten erfordern ein sensibles Vorgehen und die Beachtung zahlreicher gesetzlicher Bestimmungen. Das Faltblatt "Ermittlungen und Datenschutz im Bereich der Grundsicherung" gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die Rechtslage. Es nennt auch die Rechte der Betroffenen. Die digitale Fassung des Faltblatts finden Sie hier.
     
     
  4. Die ARGE übernimmt für ein Mitglied jeder Bedarfsgemeinschaft das Entgelt für die Teilnahme an einem Energiesparseminar. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer der ARGE oder bei deren Kundenempfang. Dort wird auch die erforderliche Bestätigung der Kostenübernahme erteilt. 
     
     
  5. Grundlage und Leitlinie für die Eingliederungsarbeit ist das Integrations- und Arbeitsmarktprogramm (AMP) der ARGE. Es zeigt u. a. die gesetzten Ziele, die eingeplanten Mittel sowie die vorgesehenen Maßnahmen und Projekte auf. Ob die Ziele erreicht wurden, ergibt sich aus der im Folgejahr zu erstellenden Eingliederungsbilanz.


Aktuelle Zahlen zum Arbeitsmarkt im Landkreis Haßberge und zur Eingliederungsarbeit der ARGE finden Sie in den monatlichen Berichten der Agentur für Arbeit Schweinfurt.
 
Hier finden Sie die Arbeitsmarktberichte der Agentur für Arbeit.
 
Hier finden Sie Kennzahlen für interregionale Vergleiche.
 
Hier finden Sie die Daten zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Hier finden Sie Informationen des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.


So erreichen Sie die ARGE
Arbeitsgemeinschaft für Arbeit Haßberge
Promenade 17
97437 Haßfurt
Tel.: 09521/929-885
Fax: 09521/929-913351


Öffnungszeiten

Montag-Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr (ab 16.00 Uhr nur Dienst mit eingeschränktem Leistungsangebot)
   

  Bitte beachten Sie:

  • Bei der Leistungsstelle können Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit vorsprechen. Nur bei Vorsprachen vor 8.30 Uhr benötigen Sie einen Termin. Für die Abgabe von Erstanträgen auf Leistungen zum Lebensunterhalt wird am Donnerstagnachmittag ebenfalls ein Termin benötigt.
  • Für ein Gespräch beim persönlichen Ansprechpartner ist in der Regel ein Termin erforderlich.


Geschäftsführer
Herr Dieter Sauer
ARGE für Arbeit
Promenade 17
97437 Haßfurt
Tel.: 09521 / 929-325
Fax: 09521 / 929-913351  

Markt und Integration (Arbeitsvermittlung, Betreuung)
Herr Wilfried Reus
Teamleiter und stellv. Geschäftsführer
Tel.: 09521 / 929-324
Fax: 09521 / 929-913351

Leistungsstelle (Leistungen zum Lebensunterhalt)
Herr Bernhard Firsching
Teamleiter
Tel.: 09521 / 929-310
Fax: 09521 / 929-913351