Heimaufsicht

Aufgabe der staatlichen Heimaufsicht nach dem Heimgesetz ist es darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden. Die Heimaufsicht hat die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung sicherzustellen.

Die Heimaufsicht hat Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber den Heimbewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit. Das gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Heimbetriebes. Dementsprechend obliegen der Heimaufsicht Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Auch wirkt die Heimaufsicht an der fachlichen Weiterentwicklung der Alten- und Behindertenhilfe mit.

Die gesamte Zuständigkeit für die Durchführung des Heimgesetzes und darauf beruhender Rechtsverordnungen (wie Heimpersonalverordnung, Heimmindestbauverordnung, Heimsicherungsverordnung, Heimmitwirkungsverordnung) obliegt seit 1. Januar 2002 den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte). Damit werden die Wege zwischen den Heimen und der Heimaufsichtsbehörde kürzer. Die hilfebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger können sich vor Ort rasch und unbürokratisch an kompetente Ansprechpartner wenden und ihre Sorgen vortragen.

Bericht der Heimaufsicht des Landkreises Haßberge 
Alten- und Plegeheime

Weiterführende Links:
www.stmas.bayern.de/pflege/index.htm

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Ihr/e Ansprechpartner/in:
Wolfgang Sittler

Zwergmaingasse 14
97437 Haßfurt
Telefon: 09521/27-420
Telefax: 09521/27-406