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Wiederzulassung auf den selben Halter nach Außerbetriebsetzung

Diese Unterlagen sind für eine Wiederzulassung erforderlich: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer) 
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung 
  • Kennzeichen 
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. 
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. Gewerbeanmeldung
    Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug 
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
    Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. 
  • Vollmacht: wird benötigt, wenn der künftige Halter nicht persönlich kommen kann.
Zahlungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!

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