Im Rahmen eines Modellversuchs wird seit 01.09.2005 erprobt, in welchem Umfang das "Begleitete Fahren mit 17" ein erfolgreicher Ansatz zur Steigerung der Verkehrssicherheit ist.
Ablauf:
Mit 16 1/2 Jahren können Sie sich zur Führerscheinausbildung anmelden. Mit 17 Jahren erhalten Sie die Prüfbescheinigung. Sie dürfen nur mit einer Begleitperson fahren. Die Fahrberechtigung gilt nur für Deutschland. Mit 18 Jahren wird der Kartenführerschein bei der Fahrererlaubnisbehörde ausgehändigt.
Begleitpersonen müssen
- namentlich benannt sein,
- das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrererlaubnis Klasse B sein und
- dürfen nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben.
Neben dem Antrag mit den allgemeinen Dokumenten ist eine Erklärung der
Begleitpersonen erforderlich.
Antrag Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Erklärung
Gebühr: 46,00 € und zusätzlich pro Begleiter: 11 €
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