Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist von seiner Aufgabenstellung her der umfassendste soziale Dienst in den Städten und Gemeinden. Der Arbeitsbereich des ASD ist auf die Familie, ihre Mitglieder und ihr Umfeld gerichtet und liegt inhaltlich im Schnittpunkt von Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD bieten Kindern, Jugendlichen, Eltern und Alleinerziehenden Beratung, Information und Vermittlung von Hilfsangeboten in unterschiedlichen Problem- und Krisensituationen. Sie stehen darüber hinaus als Ansprechpartner für Menschen aus dem Umfeld einer Familie (z.B. Verwandte, Nachbarn, Lehrkräfte, Kindergartenpersonal) zur Verfügung, die sich grundsätzlich informieren möchten oder in Sorge um ein ihnen bekanntes Kind oder eine/n Jugendliche/n sind.
Die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) sind bestimmt durch das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz):
- Hilfestellung in allen Fragen der Erziehung und bei allen persönlichen Problemen von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern
- Beratungen, Hausbesuche, Hilfsangebote in den Familien (SPFH = Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften), langfristige Betreuungen von Familien
- Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (Hilfe zur Erziehung)
- Weitervermittlung an andere Beratungsdienste
- Tätigwerden in Fällen von Verdacht auf Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauchshandlung
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie bezüglich der Regelung des Umgangs
- Mitwirkung an Verfahren vor dem Familiengericht (Sorgerecht, Umgang)
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
- Angebot und Umsetzung von teil- und vollstationären Hilfsangeboten (z.B. Tagespflege, Vollzeitpflege, Heimunterbringung)
- Die betreute Wohnform ist eine Möglichkeit, alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern zu unterstützen
Hinweise
Die Anträge auf Hilfe zur Erziehung erhalten Sie direkt beim Allgemeinen Sozialen Dienst.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes sind telefonisch und persönlich zu den jeweiligen Sprechzeiten erreichbar. Zusätzlich besteht die Möglichkeit individueller Terminabsprachen sowie die Verabredung von Hausbesuchen. Auch eine anonyme Beratung durch den Allgemeinen Sozialdienst ist möglich. Für weitere Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Rechtsgrundlagen
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Neben dem Allgemeinen Sozialen Dienst ist noch die koordinierende Kinderschutzstelle im Kreisjugendamt tätig.
Die Leistungen:
- Beratung von Eltern, Angehörigen und Interessierten, generelle Informationen über Hilfsangebote
- Beratung von professionellen Helfern, um passende und präventive Hilfen für Familien zu gestalten
- Vermittlung von Hilfen
- Möglichkeit von anonymen Beratungen
- Auf Wunsch Hausbesuche, Besuche in Praxen bzw. Beratungsstellen
- Kostenlose Beratungen
- Datenschutz nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der allgemeinen Schweigepflicht
Für die Vernetzung der einzelnen Bereiche ist Frau Ursula Salberg sowie für den Bereich Gesundheitswesen Frau Strätz-Stopfer zuständig.
für Beratungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes.
Zuständigkeitsbereiche des Allgemeinen Sozialen Dienstes
- Frau Müller
Ebern, Untermerzbach, Rentweinsdorf, Pfarrweisach, Burgpreppach, Bundorf - Frau Kunzelmann
Knetzgau, Wonfurt, Gädheim, Theres, Riedbach - Frau Naumann
Eltmann, Oberaurach, Rauhenebrach, Augsfeld, Prappach - Frau Selig
Ebelsbach, Breitbrunn, Kirchlauter, Stettfeld - Frau Bauer
Zeil, Sand, Wülflingen - Frau Thomas
Haßfurt mit den Stadtteilen Unterhohenried, Oberhohenried, Sailershausen, Uchenhofen, Sylbach - Herr Fink
Königsberg, Maroldsweisach, Ermershausen, Hofheim, Aidhausen
Am Herrenhof 1
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