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Betreuung und Vorsorge

Für Volljährige, die aufgrund von körperlicher oder geistiger Behinderung sowie psychischer Krankheit oder seelischer Behinderung ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, kann eine gerichtlich bestellte Betreuerin oder ein Betreuer eingesetzt werden.

 

Im Rahmen der Betreuung wird der kranke Mensch rechtlich und persönlich vertreten.

 

Jede/r, die/der Kenntnis von der Notsituation eines Mitmenschen hat, kann eine sog. Betreuungsanregung beim Amtsgericht - Betreuungsgericht - abgeben. 

Im Rahmen eines Prüfungsverfahrens, in dem ein Facharzt, die Betreuungsstelle und der Betreuungsrichter beteiligt sind wird die Notwendigkeit der Betreuung festgestellt. Dabei wird in Erfahrung gebracht, für welche Lebensbereiche eine Betreuung erforderlich ist. Zusätzlich wird eine geeignete Betreuerin oder ein Betreuer bestimmt; in der Regel jemand, der die Lebensverhältnisse des kranken Menschen gut kennt bzw. in einem besonderen Verhältnis zu ihm steht.

 

Wichtige Aufgaben der Betreuungsstelle sind:

  • Beratung zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht
  • Information zu Fragen der (Alters-)Vorsorge für den Fall einer krankheitsbedingten Entscheidungsunfähigkeit mittels einer Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
  • Eigenständige Führung von Betreuungen wenn die volljährige Person durch eine oder mehrere natürliche Personen oder durch einen Berufsbetreuer/Betreuungsverein nicht hinreichend betreut werden kann
  • Gewinnung, Einführung, Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern
  • Durchführung von Öffentlichkeits- und Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und zu Fragen der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
  • Beratung von Institutionen, die den zu betreuenden Personenkreis unterstützen
  • Unterstützung von Familienangehörigen und ehrenamtlichen Betreuern bei der Führung einer gesetzlichen Betreuung
  • Bürgerliches Gesetzbuch - BGB
    Betreuungsbehördengesetz
    Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit

 

Flyer "Gesetzliche Betreuung & Vorsorgevollmacht"

Der Flyer kann Fragen wie Was ist eine gesetzliche Betreuung?, Welche Aufgaben haben gesetzliche Betreuer*innen?  oder Wie kann ich eine gesetzliche Betreuung vermeiden? beantworten. 

Der Flyer öffnet sich mit einem Klick auf das untenstehende Bild:



Formulare


Zuständigkeitsbereich

Aidhausen, Bundorf, Burgpreppach, Ermershausen, Hofheim i.UFr., Maroldsweisach, Riedbach

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Hofmann


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-706

Telefax:

09521/27-423

Zuständigkeitsbereich

Ebern, Kirchlauter, Knetzgau, Königsberg, Pfarrweisach, Rentweinsdorf, Sand, Unterzmerzbach und Zeil a.Main

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Pfeufer


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-150

Telefax:

09521/27-423

Zuständigkeitsbereich

Breitbrunn, Ebelsbach, Eltmann, Oberaurach, Rauhenebrach, Stettfeld

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Stühler


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-368

Telefax:

09521 27-423

Zuständigkeitsbereich

Haßfurt, Gädheim, Theres und Wonfurt

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Deublein


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-394

Telefax:

09521 27-423

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