Schüler-BAföG
Ausbildungsförderung ist möglich für den Besuch von
- Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
- Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (werden in Bayern nicht mehr geführt)
- Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Abendhauptschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien (soweit im Vollzeitunterricht)
- Berufsaufbauschulen (werden in Bayern nicht mehr geführt, die Vorstufe an der Berufsoberschule in Bayern und der Vorkurs am Bayernkolleg werden entsprechend gefördert), Kollegs und Berufsoberschulen
- Höhere Fachschulen, Akademien einschließlich der Fachakademien
Ferner ist Ausbildungsförderung möglich für den Besuch von
- weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, Realschulen), von Wirtschaftsschulen sowie von Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, jeweils ab Klasse 10
- von Berufsfachschulen ab Klasse 10 (einschließlich der zwei-, drei- und vierjährigen Wirtschaftsschulen sowie der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung - Berufsgrundschuljahr und Berufsvorbereitungsjahr), wenn der Schulbesuch weniger als zwei Jahre dauert und/oder keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
wenn
- der Auszubildende nicht bei den Eltern wohnt und
- wenn von der elterlichen Wohnung aus keine entsprechende Ausbildungsstätte mit zumutbarem Zeitaufwand besucht werden kann (dies ist dann der Fall, wenn für den täglichen Hin- und Rückweg von der Elternwohnung zur Ausbildungsstätte, zu dem auch die notwendigen Wartezeiten vor und nach dem Unterricht gehören, an mindestens drei Wochentagen mehr als zwei Stunden benötigt werden), oder
- einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war, oder
- einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.
Das Landratsamt Haßberge ist örtlich zuständig, wenn Sie in Ausbildung sind:
- Fachakademie für Sozialpädagogik in Hofheim (Theoretische Ausbildungsphase, 2 Jahre, Unterkurs und Oberkurs).
Das Landratsamt Haßberge ist in der Regel zuständig, wenn die (leiblichen) Eltern im Landkreis Haßberge wohnen und Sie in Ausbildung sind an einer/einem
- Realschule oder Gymnasium ab 10. Klasse
- Berufsaufbauschule (auch Vorstufe der Berufsoberschule in Vollzeitunterricht oder Vorkurs am Bayernkolleg), Berufsfachschule,
- Fachoberschule oder Fachschule.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung.
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Ihr/e Ansprechpartner/in:
Thomas Biermann
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Ihr/e Ansprechpartner/in:
Elisabeth Grohe
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
