Schüler-BAföG

Ausbildungsförderung ist möglich für den Besuch von

  • Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  • Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (werden in Bayern nicht mehr geführt)
  • Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Abendhauptschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien (soweit im Vollzeitunterricht)
  • Berufsaufbauschulen (werden in Bayern nicht mehr geführt, die Vorstufe an der Berufsoberschule in Bayern und der Vorkurs am Bayernkolleg werden entsprechend gefördert), Kollegs und Berufsoberschulen
  • Höhere Fachschulen, Akademien einschließlich der Fachakademien

Ferner ist Ausbildungsförderung möglich für den Besuch von

  • weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, Realschulen), von Wirtschaftsschulen sowie von Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, jeweils ab Klasse 10
  • von Berufsfachschulen ab Klasse 10 (einschließlich der zwei-, drei- und vierjährigen Wirtschaftsschulen sowie der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung - Berufsgrundschuljahr und Berufsvorbereitungsjahr), wenn der Schulbesuch weniger als zwei Jahre dauert und/oder keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,

wenn

  • der Auszubildende nicht bei den Eltern wohnt und
  • wenn von der elterlichen Wohnung aus keine entsprechende Ausbildungsstätte mit zumutbarem Zeitaufwand besucht werden kann (dies ist dann der Fall, wenn für den täglichen Hin- und Rückweg von der Elternwohnung zur Ausbildungsstätte, zu dem auch die notwendigen Wartezeiten vor und nach dem Unterricht gehören, an mindestens drei Wochentagen mehr als zwei Stunden benötigt werden), oder
  • einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war, oder
  • einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.

Das Landratsamt Haßberge ist örtlich zuständig, wenn Sie in Ausbildung sind:

  • Fachakademie für Sozialpädagogik in Hofheim (Theoretische Ausbildungsphase, 2 Jahre, Unterkurs und Oberkurs).

Das Landratsamt Haßberge ist in der Regel zuständig, wenn die (leiblichen) Eltern im Landkreis Haßberge wohnen und Sie in Ausbildung sind an einer/einem

  • Realschule oder Gymnasium ab 10. Klasse
  • Berufsaufbauschule (auch Vorstufe der Berufsoberschule in Vollzeitunterricht oder Vorkurs am Bayernkolleg), Berufsfachschule,
  • Fachoberschule oder Fachschule.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung.

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Ihr/e Ansprechpartner/in:
Thomas Biermann

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Telefon: 09521/27-185
Telefax: 09521/27-310
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Elisabeth Grohe

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521/27-217
Telefax: 09521/27-310