Reisegewerbekarte

Wenn Sie ein Reisegewerbe selbständig oder unselbständig ausüben wollen, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis (= Reisegewerbekarte).

Beim Reisegewerbe handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit.

Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  1. selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  2. selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. 

Reisegewerbliche Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte benötigt wird, sind nicht anzeigepflichtig. Dagegen besteht für einige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (z.B. Verkauf von Druckwerken an öffentlichen Orten, Verkauf von Lebensmitteln von nicht ortsfesten Verkaufsstellen aus) eine Anzeigepflicht.

Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis für Behörden und Gewerbezentralregisterauszug (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde),
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass (zum Nachweis der Identität bei der Abholung)
  • ggf. Handelsregisterauszug,
  • ggf. Vollmacht, bei Minderjährigen Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. 

Antragsformulare für die Reisegewerbekarte erhalten Sie beim Landratsamt oder den Gemeinden.

Formulare
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte

Kosten
25,00 EUR bis 400 EUR gem. Kostenverzeichnis (5.III.5/23) zum Kostengesetz

Rechtsgrundlagen
§§ 55 ff GewO

Zuständige Organisationseinheit
Sachgebiet I/2 - Kommunalwesen

Ihr/e Ansprechpartner/in:
Ingrid Wagenhäuser

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521/27-205
Telefax: 09521/27-290
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Michael Brehm

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Telefon: (0 95 21) 27 - 2 02
Telefax: (0 95 21) 27 - 665