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Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

1. BlmSchV:

Sie regelt insbesondere, welche Stoffe in "normalen" Hausfeuerungsanlagen eingesetzt werden dürfen, dass regelmäßige Messungen durch den Kaminkehrer erforderlich sind und welche Grenzwerte einzuhalten sind.

 

Und Ihr zuständiger Bezirkskaminkehrmeister.

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