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Fabrikneues Fahrzeug zulassen

Diese Unterlagen sind für eine Neuzulassung erforderlich: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II , COC Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, unter Umständen mit Datenbestätigung des Herstellers) Bei Fragen zur Zulassung von eingeführten Fahrzeugen erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen.
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
    Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
    Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. 
  • Vollmacht: wird benötigt, wenn der künftige Halter nicht persönlich kommen kann.
Zahlungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!

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