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Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports

Vereinspauschale 2024

Sportvereine erhalten vom Freistaat Bayern jährlich Zuwendungen für den Einsatz von Übungsleitern, die pauschale Sportbetriebsförderung und die Beschaffung beweglicher Sportgroßgeräte.

Das Landratsamt Haßberge weist alle Sport- und Schützenvereine darauf hin, dass der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale im Jahr 2024 Freitag, der 01. März 2024 ist. Im Vorgriff auf eine im Sinne der Vereine geplante Änderung der Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern ist für die Einhaltung des Stichtags das Datum des Poststempels entscheidend. Dies bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 01. März 2024 entweder im Landratsamt Haßberge oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss.

Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann!

Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!

Beachte:

Die Vorlage der „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei einer gewünschten Anrechnung der Lizenz auf zwei Vereine ist die Erklärung zur Teilung von Lizenzen beizulegen.

Dies sorgt für eine erhebliche Erleichterung in der Beantragung der Vereinspauschale, da nun auch sämtliche Lizenzen in Kopie oder digitaler Form ohne die unterschriebene Lizenzerklärung eingereicht werden können.

Wir bitten um Beachtung des Rundschreibens an die Sportvereine!

Das Landratsamt Haßberge hat an die Sport- und Schützenvereine im Landkreis die neuen Vordrucke für die Vereinspauschale für das Jahr 2024 verschickt.

Gefördert werden nur Sportvereine, die:

  • im Vereinsregister eingetragen sind, und
  • Mitglied des Bayer. Landes-Sportverbands (einschließlich seiner Fachverbände und Anschlussorganisationen),
  • Mitglied des Bayer. Sportschützenbundes,
  • Mitglied des Schützenbundes oder
  • Mitglied des Bayer. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes sind,
  • steuerrechtliche Gemeinnützigkeit nachweisen können,
  • geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und
  • deren Satzung einen Vereinssitz in Bayern und als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmen.

 

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie unter:

Online-Verfahren


Ihr Ansprechpartner

Herr Albert


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-208

Telefax:

09521/27-290

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