Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Haßberge ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU)2016/2012 des Europäischen Parlagements und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.hassberge.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite wurde im Januar 2025 neu erstellt und dabei umfassend auf die Barrierefreiheit geachtet. 

Der Inhalt dieser Webseite wurde mithilfe der Eye-Able Assistenzsoftware auf Barrieren überprüft. Dabei wurde die Zielkonformität nach WCAG 2.2 AA verfolgt und umgesetzt. Damit wurde als Methodik der BITV-Selbsttest durchgeführt. 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind aktuell teilweise noch nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 Abs. 4 BayDiV.
  • Einige Dokumente werden von Dritten nur in einer nicht-barrierefreien Fassung für die Internetseite bereitgestellt.
  • Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig und Title-Attribute können irreführend sein. In manchen Fällen wird für Listen, Tabellen und Texten nicht die korrekten Strukturelemente verwendet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.01.2025 erstellt. 

Als Methodik der Prüfung wurde der BITV-Selbsttest angewandt.

Feedback und Kontaktangaben

Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit auf der Internetseite des Landkreises Haßberge ist:

Frau Heilmann

Digitalisierung

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

digital@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 335

Tätigkeiten:
Internetseite


Schreiben Sie uns, wenn

  • Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalte auf www.hassberge.de bemerkt haben.
  • Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, beispielsweise pdf-Dokumente
  • Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.

Verwenden Sie hierfür bitte das untenstehende Kontaktformular.

Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.

Antrag online stellen:  Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München

bitv@bayern.de