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Apothekenrecht

Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 1 Abs. 2 Apothekengesetz – ApoG).
Das Landratsamt Haßberge, Sachgebiet FA II - Gesundheitsamt, ist zuständig, wenn sich der Sitz der Hauptapotheke im Landkreis Haßberge befindet. 
 

 

Aufgaben:

  • Erteilung, Versagung oder Widerruf von Erlaubnissen zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken
  • Entscheidung über Anträge auf Erweiterung der apothekenrechtlichen Erlaubnis (Eröffnung von Filialapotheken, Einführung eines Versandhandels von Arzneimitteln, Änderung der Räumlichkeiten/Raumaufteilung o.ä.)
  • Genehmigung von Versorgungsverträgen
  • Genehmigung eines Filialleiterwechsels
  • Erlass von Anordnungen zur Mängelbeseitigung
  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren

 

Fachliche Unterstützung bei der Durchführung unserer Aufgaben erhalten wir hierbei vom Pharmazierat bei der Regierung von Oberfranken mit Zuständigkeitsbereich für Unterfranken. 

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Johnsdorf


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-420

Telefax:

09521/27-423

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Berger


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-772

Telefax:

09521 27-423

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