Impfberatung des Gesundheitsamtes
Für eine Impfberatung stehen die Ärzte des Gesundheitsamtes Haßberge gerne zur Verfügung, Telefon 09521 27-400.
Falls Sie einen Nachweis über Ihre Impfungen benötigen (z. B. bei Verlust des Impfausweises), beachten Sie bitte die nachstehenden Angaben:
Bis Ende Februar 2023 ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) – Impfarchiv – vorübergehend direkt für Ihr Anliegen zuständig. Schicken Sie bitte Ihr unterschriebenes Anliegen mit vollständigen Angaben (kompletter Vor- und Nachname, Ihre aktuelle gültige Meldeadresse, Ihr Geburtsdatum, Anschrift zum Zeitpunkt der Impfung, idealerweise: Impfdatum und Impfzentrum) an:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit u. Lebensmittelsicherheit,
Impfarchiv,
Schweinauer Hauptstr. 80,
90441 Nürnberg
oder
impfarchiv-auskunft@lgl.bayern.de
Sollten Ihre Daten im digitalen Impfarchiv hinterlegt sein, so wird Ihnen ein schriftlicher Impfnachweis postalisch ausschließlich an Ihre aktuelle Meldeadresse übersandt. Das Impfarchiv kann nur Auskünfte zu COVID19-Impfungen der Bayerischen Impfzentren erteilen. Impfungen bei Haus- und Betriebsärzten sowie sonstigen niedergelassenen Ärzten und Kliniken sind nicht im Impfarchiv gespeichert.
Ab dem 01.03.2023 ist die örtliche Gesundheitsbehörde am Landratsamt Haßberge für Ihr Anliegen zuständig. Bitte wenden Sie sich ab diesem Zeitpunkt mit Anfragen an die Telefonnummer 09521/27-0.
Für eine Impfberatung stehen die Ärzte des Gesundheitsamtes Haßberge gerne zur Verfügung, Telefon 09521 27-400.
Auch bei den aktuellen Impfstoffen sind Nebenwirkungen möglich und wahrscheinlich. Bei Auftreten etwaiger Nebenwirkungen oder besonderer Auffälligkeiten sollen sich alle Personen bei akuten Problemen unmittelbar an ihren Hausarzt wenden. Dieser ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG verpflichtet, diese Nebenwirkungen weiter zu melden. Außerdem ist auch eine direkte Meldung an das Gesundheitsamt oder beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Paul-Ehrlich-Institut - Meldeformulare / Online Meldung (pei.de) als obersten Bundesbehörde möglich. In Planung ist derzeit auch eine App, die solche Meldungen erleichtern soll.
Je nach Schwere der Impfreaktion ist entweder eine Vorstellung beim Hausarzt beziehungsweise außerhalb der Sprechstundenzeiten unter der 116 117 ausreichend (leichter Fall, nur lokale Reaktion, grippale Symptomatik usw.). Bei akuter Symptomatik mit Atembeschwerden, Kreislaufbeschwerden oder Anschwellen der Atemwege usw. ist sofort der Notruf 112 zu wählen.
Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege : https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/
Bundesgesundheitsministeriums https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html.