Einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a IfSG
für medizinische und pflegerische Einrichtungen und Unternehmen:
Die Meldung von betroffenen Personen hat ab dem 15.03.2022 zu erfolgen und soll unverzüglich (spätestens innerhalb der nächsten 14 Tage) beim Gesundheitsamt eingegangen sein.
Informationen zur Impfpflicht finden Sie hier:
Für die Meldung steht Ihnen eine der folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
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Online-Meldeformular des Landratsamtes Haßberge
Hier klicken: Erfassung Impfstatus (hassberge.de)
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Meldeportal des Bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege:
Hier klicken: Digitales Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (BayImNa) (bayern.de)
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Ersatzmeldung gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das örtlich zuständige Gesundheitsamt durch die Unternehmens- / Einrichtungsleitung
Hier klicken: Download der Ersatzmeldung gemäß § 20a IfSG-
Das Meldeformular ist postalisch an
Landratsamt Haßberge
AG IFSG
z.H. Frau Einacker
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
oder
per Fax
09521 27-431
zurückzusenden.
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Ihre Ansprechpartnerin
Frau Einacker
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt