Wie muss ich mich in der Quarantäne verhalten?
In der Quarantäne dürfen Sie die häusliche Umgebung nur mit Zustimmung des Gesundheitsamts verlassen.
Bei akuten, dringend notwendigen Arztbesuchen muss der Arzt bzw. die Integrierte Leitstelle über die bestehende Isolation informiert werden und soweit möglich vorab eine Rücksprache mit dem Gesundheitsamt erfolgen. Falls eine Rücksprache aufgrund der akuten Situation nicht möglich ist (z.B. Notarzteinsatz) muss eine Information an das Gesundheitsamt so bald wie möglich erfolgen.
Sie müssen während der 14 Tage nach dem Kontakt zur infizierten Person zweimal täglich Fieber messen und ein Tagebuch über die Fiebermessung und Symptome führen. Die Anfertigung des Fieber- und Symptom-Tagebuchs gilt für 14 Tage nach dem letzten Kontakt unabhängig von einer Quarantäneverkürzung.
Außerdem ist vorsorgliche eine Kontaktpersonenliste anzufertigen, die im Falle einer Infektion dem Gesundheitsamt zur Kontaktpersonennachverfolgung vorgelegt werden muss.
Sollten Sie mit anderen Personen zusammen wohnen, müssen Sie sich soweit wie möglich räumlich und zeitlich /z.B. durch unterschiedliche Essenszeiten) voneinander trennen. Ein z zeitweiser Aufenthalt auf einem zur Wohnung gehörenden Balkon oder Garten ist alleine gestattet.
Sollte eine räumliche und zeitliche Trennung nicht möglich sein, muss der Mindestabstand eingehalten werden. Zudem wird empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu trägen, greifen Sie wenn möglich auf FFP2-Masken ohne Ausatemventil zurück. Beachten Sie außerdem die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln /regelmäßiges Händewaschen, regelmäßiges Lüften der Räume) sowie die oben stehenden Informationen „Erforderliche Unterlagen Isolation“