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Gleichstellungsstelle

Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden

  • wenn Sie sich am Arbeitsplatz gegenüber Mann/Frau benachteiligt fühlen
  • wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Aufgabe als Mutter/Vater und Arbeitnehmer/in miteinander zu vereinbaren
  • wenn Sie das Gefühl haben mit Vorgesetzten und/oder Kollegen nicht zurecht kommen und Sie speziellen Rat von einer Frau (=Gleichstellungsbeauftragten) wünschen
  • wenn Sie sich am Arbeitsplatz sexuell belästigt fühlen
  • wenn Sie Opfer von Gewalt jedweder Art geworden sind
  • wenn Sie „gemobbt" werden
  • wenn Sie persönliche und/oder familiäre Probleme haben und nicht wissen, wo Sie Hilfe bekommen können.

 

Die Grundsätze jeder Beratung sind dabei

  • absolute Verschwiegenheit (es werden keine Aufzeichnungen von Gesprächen gemacht)
  • Freiwilligkeit (Lösungen werden mit Ihnen erarbeitet, niemals ohne Sie)
  • Einverständnis (jeder einzelne Schritt wird mit Ihnen besprochen)
  • Hilfe zur Selbsthilfe (Unterstützung, Ihre Selbsthilfekräfte zu entdecken und zu aktivieren)
  • Hinweis auf andere Beratungsstellen (sofern Ihnen auch andere Fachstellen bzw. Beratungsstellen weiterhelfen können, werden Sie auf diese hingewiesen)
  • Kooperation mit anderen Stellen oder Personen (sofern Lösungswege nur im Verbund mit anderen Stellen oder Personen auffindbar sind, wird mit Ihrem Einverständnis mit diesen zusammengearbeitet)

 

Sie erreichen die Gleichstellungsbeauftrage

Montag - Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr (oder nach vorheriger Terminabsprache)
im Landratsamt Haßberge, Zimmer E15.

 

Flyer downloaden

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Stühler


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-655

Telefax:

09521/27-78 655

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