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Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe nach § 80 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).






Das Kreisjugendamt Haßberge hat als Träger der öffentlichen Jugendhilfe folgende Aufgaben:

  • den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen
  • den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten festzustellen
  • die zur Befriedigung des Bedarfsnotwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen hat.


Dazu wertet die Jugendhilfeplanung umfangreiche spezifische Daten aus und erstellt regelmäßige Berichte z. B. zur Tagesbetreuung von Kindern und zu den Hilfen zur Erziehung.

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