Beurkundungen und Beglaubigungen
Bestimmte Willenserklärungen werden rechtlich erst dann wirksam, wenn sie öffentlich beurkundet und beglaubigt sind.
Beim Jugendamt werden folgende Angelegenheiten beglaubigt
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder
- Vaterschaftsanerkennungen und die Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft
- Sorgeerklärungen (Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können erklären, dass sie für ihr Kind die gemeinsame elterliche Sorge ausüben wollen)
Gebühren: Die aufzunehmenden Erklärungen werden gebührenfrei beim Jugendamt beurkundet.
Ansprechpartner und Zuständigkeiten
Riedbach, Theres, Gädheim, Wonfurt, Knetzgau, Rauhenebrach, Oberaurach
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Willer
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Ermershausen, Bundorf, Aidhausen, Hofheim, Königsberg, Burgpreppach, Haßfurt, Zeil, Sand, Eltmann, Stettfeld
Ihr Ansprechpartner
Herr Korn
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Maroldsweisach, Pfarrweisach, Untermerzbach, Ebern, Rentweinsdorf, Kirchlauter, Breitbrunn, Ebelsbach
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Johanydes
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt