Pflegekinderfachdienst
Es gibt verschiedene Formen der Familienpflege:
Die Vollzeitpflege, für Kinder, die von Ihren Eltern auf absehbare Zeit nicht selbst versorgt werden können. Für diese suchen wir ein langfristiges Zuhause bei Pflegeeltern.
Die Wochenpflege, in der Kinder in der Regel von montags bis freitags in der Pflegefamilie leben, jedoch am Wochenende in ihrer eigenen Familie.
Die Kurzzeitpflege ist eine Unterbringung für kurze Zeit (z.B. einige Tage) bis zu drei Monaten. Das kann nötig werden, wenn z.B. eine alleinerziehende Mutter ins Krankenhaus oder zur Kur muss.
Schlussendlich gibt es noch die Form der Bereitschaftspflege. Hier werden Kinder in den Pflegefamilien untergebracht, die für eine schnelle, unvorhergesehene Unterbringung notwendig wird. Dies kann bei akuten Krisen in Familien notwendig werden. Kinder bleiben in der Pflegefamilie, bis eine geeignete Perspektive für sie gefunden ist.
Die Aufgaben des Jugendamtes erstrecken sich auf die Beratung der Herkunftsfamilie vor der Inpflegegabe sowie Klärung der rechtlichen und finanziellen Fragen insbesondere im Hinblick auf die Pflegegeldrichtlinien des Kreisjugendamtes Haßfurt.
- Wir überprüfen die Eignung der Pflegerpersonen und beteiligen uns an den Kosten für deren Fortbildungen
- Wir bereiten die Vermittlung des Kindes in eine geeignete Pflegefamilie vor und informieren die Pflegefamilie über die Biographie und die Persönlichkeit des Pflegekindes
- Wir begleiten die Integration des Pflegekindes in die Pflegefamilie, unterstützen das Pflegeverhältnis hinsichtlich Erziehung und Entwicklung des Pflegekindes
- Wir koordinieren die Durchführung von Besuchskontakten des Pflegekindes mit seinen leiblichen Eltern bzw. Familienangehörigen
- Wir wirken mit bei der Hilfeplanung, bei der Förderung der Beziehungen des Pflegekindes zu seiner Herkunftsfamilie sowie deren Erziehungsbedingungen
- Wir unterstützen außerdem eine mögliche Rückführung des Pflegekindes in seine Herkunftsfamilie bzw. beraten bei einer angestrebten Adoption.
Wir suchen Pflegefamilien!
Voraussetzung für die Tätigkeit als Pflegeperson
Pflegeeltern sollen einem Kind Verständnis, Liebe und Geborgenheit geben, die es für seine Entwicklung braucht. Sie sollen die Lebensgeschichte des Kindes und die daraus resultierenden Bedürfnisse und auch Probleme erkennen und akzeptieren.
Diese Aufgabe ist sehr verantwortungsvoll und stellt besondere Anforderungen.
Als Pflegeeltern sollten Sie
- Freude im Umgang mit Kindern haben
- Liebe und Geborgenheit geben können
- gesund und belastbar sein
- geregelte Einkommensverhältnisse haben
- keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis haben
- über ausreichend Raum zum Wohnen und Spielen verfügen
- genügend Zeit haben, um sich dem Pflegekind widmen zu können
- über Geduld und Einfühlungsvermögen verfügen
- bereit sein, auch schwierige Situationen mit dem Pflegekind zu bewältigen
- bereit sein, mit den leiblichen Eltern und dem Kreisjugendamt Haßfurt zu kooperieren
Gesetzliche Grundlagen
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII soll dem jungen Mensch entsprechend seinem Alter und Entwicklungsstand in einer anderen Familie eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Dabei sollen die persönlichen Bindungen und die Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie berücksichtigt werden.