Bauausführung
Nach Erhalt der Baugenehmigung kann mit dem Bau begonnen werden. Mit dem Baugenehmigungsbescheid werden Ihnen auch die Baubeginnsanzeige und die Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung (Fertigstellungsanzeige) zugesandt.
Vor Beginn der Baumaßnahme ist die Baubeginnsanzeige ausgefüllt und unterschrieben an das Landratsamt Haßberge zu senden. Nach Fertigstellung ist dann die Fertigstellungsanzeige dem Landratsamt Haßberge ausgefüllt und unterschreiben zu übermitteln.
Es ist dabei zu beachten, dass neben den Bauplänen für das Genehmigungsverfahren auch die Nachweise für die Standsicherheit (Statik) und den Brandschutz zu erstellen sind. Die Prüfung dieser Nachweise ist in vielen Fällen (z.B. bei Wohngebäuden oder Garagen) nicht erforderlich und dann auch nicht den Bauantragsunterlagen beizufügen. Allerdings müssen die Personen, die diese Nachweise erstellen, auf der Baubeginnsanzeige benannt sein und dort eigenhändig unterschreiben.
Bei der Bauausführung sind folgende Merkblätter zu beachten:
- Merkblatt zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheistsschutz auf Baustellen
- Merkblatt für Grundstücksteilungen und für den Kauf von Grundstücksteilen
- Merkblatt fürgesetzliche Unfallversicherung für private Bauherren
- Merkblatt Vorsicht Schwarzarbeit
- Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm
- Merkblatt Versicherungspflicht
- Infobroschüre Rauchwarnmelder
- Infobroschüre Gebäudeeinmessung