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Denkmalschutz im Landkreis Haßberge

"Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe, die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen, herabgewürdigte Denkmäler der Kunst und der Geschichte möglichst ihrer früheren Bestimmung wieder zuzuführen, die Abwanderung deutschen Kunstbesitzes ins Ausland zu verhüten." (Art. 141 Abs. 2 BV).

 

Der Stellenwert des Denkmalschutzes in der heutigen Zeit ergibt sich aus der Bayerischen Verfassung. Es ist heute in allen Kulturstaaten anerkannt, dass die kulturelle Identität von Gemeinschaften von deren gemeinsamen Vergangenheit bestimmt wird. Für Jedermann erkennbare Symbol der kulturellen Identität stellen in besonderem Maße Zeugnisse der Baukultur dar. Die Bewahrung der kulturellen Identität setzt somit auch die Erforschung, die Erhaltung aber auch die Integration von Baudenkmäler in die Gegenwart dar.

 

Der Freistaat Bayern hat zu diesem Zwecke das Bayer. Denkmalschutzgesetz erlassen, das den Zweck verfolgt, Denkmäler für die Nachwelt zu schützen und diejenigen, die diese Verpflichtung trifft, zu unterstützen.

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