English
French
Polish
Swedish
Russian
Arabic
Ukrainian
Persian
German

Denkmalliste

Gemäß Art. 2 Bay. Denkmalschutzgesetz sollen Bau- und Bodendenkmäler in die Denkmalliste, die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geführt wird, aufgenommen werden. Die Denkmalliste kann von jedermann beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eingesehen werden.

 

Für Mailanfragen hier klicken.

 

Auskünfte erhalten Sie auch gebietsbezogen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt oder bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung. Die in der Denkmalliste erfassten Bau- und Bodendenkmäler werden im BayernViewer-Denkmal im Internet dargestellt.

Seite drucken