Denkmalliste
Gemäß Art. 2 Bay. Denkmalschutzgesetz sollen Bau- und Bodendenkmäler in die Denkmalliste, die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geführt wird, aufgenommen werden. Die Denkmalliste kann von jedermann beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eingesehen werden.
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Auskünfte erhalten Sie auch gebietsbezogen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt oder bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung. Die in der Denkmalliste erfassten Bau- und Bodendenkmäler werden im BayernViewer-Denkmal im Internet dargestellt.