English
French
Polish
Swedish
Russian
Arabic
Ukrainian
Persian
German

Bodenrichtwerte (Baulandpreise)

Definitionen

Der Bodenrichtwert (BRW) ist der durchschnittliche Lagewert in Euro/m² des Bodens für die Mehrheit der Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen und bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines „repräsentativen“ (fiktiven) Bodenrichtwertgrundstückes (vgl. ImmoWertV21, § 13). Bodenrichtwertzonen sind so zu bilden, dass sie einen möglichst einheitlichen Entwicklungsgrad der Grundstücke wiedergeben, z.B. baureifes Land (vgl. ImmoWertV21, § 15).

 

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre jeweils zu Beginn des Kalenderjahres ermittelt. Bodenrichtwerte sind vorrangig im Vergleichswertverfahren nach ImmoWertV21 §§ 24 und 25 zu ermitteln. Grundlage hierfür stellen die in der Kaufpreissammlung erfassten Kauffälle dar.

 

Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden. Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten weisen den Wert aus, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

 

Bodenrichtwerte

Die aktuellen Bodenrichtwerte stellen wir auf der Seite Bodenrichtwerte 2022 (hassberge.de) zur Verfügung. 

 

Die aktuellen Bodenrichtwerte des Landkreises sind zudem im Kartenformat dargestellt abrufbar unter www.bodenrichtwerte.bayern.de.

Auskünfte und Gebühren

Schriftliche Auskünfte (auch elektronisch) sind gebührenpflichtig.

 

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Geschäftsstelle.

Online-Verfahren

Sie können bei der Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses online eine Auskunft über den amtlichen Bodenrichtwert beantragen.

Schriftliche Antragsstellung

Neben der Antragsstellung über unser Online-Verfahren können Bodenrichtwertauskünfte auch schriftlich beantragt werden. 

 

Anfragen können entweder per Post an das Landratsamt Haßberge oder per Mail an die Geschäftsstelle gutachterausschuss@hassberge.de eingereicht werden. 

Seite drucken