Gebühren für die Erstellung von Gutachten
Der Gutachterausschuss erhebt für die Erstellung von Gutachten Gebühren und Auslagen. Schuldner der Gebühren ist der Antragsteller oder derjenige, der die Gebühren dem Gutachterausschuss gegenüber schriftlich übernimmt.
Die Gebühr ist wertabhängig und beträgt
Ermittelter Wert bis | Gebühren zzgl. 19 % |
200.000 € | 1.650 € |
300.000 € | 1.700 € |
400.000 € | 1.800 € |
500.000 € | 1.900 € |
Für Werte darüber hinaus erteilt der Gutachterausschuss auf Anfrage Auskunft.
Die wertabhängige Gebühr kann um bis zu 50 v.H. erhöht werden, wenn die Ermittlung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursacht.
Wenn das Gutachten einen erheblich geringeren Aufwand als üblich verursacht, insbesondere bei unbebauten Grundstücken mit land-, forstwirtschaftlicher oder vergleichbarer Nutzung, kann die Gebühr um bis zu 50% ermäßigt werden.
Dazu können Auslagen für die Erstellung von Unterlagen kommen, wenn z.B. für das Gutachten Pläne oder Aufmaße erstellt werden müssen.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur an Berechtigte erteilt.
Die Gebühren für Auskünfte betragen:
1. bebaute Grundstücke, Bauland:
- 20 € je übermitteltem Vergleichswert
2. landwirtschaftliche Grundstücke, Ackerland, Grünland, Forst:
- 20 € je übermitteltem Vergleichswert
Auskünfte über Bodenrichtwerte
Für jeden schriftlich oder per E-Mail übermittelten Wert wird eine Gebühr von 20 € erhoben, kurze telefonische Auskünfte bleiben kostenfrei.
Wird die Übermittlung der gesamten Bodenrichtwertliste gewünscht, wird eine Gebühr von 100 € erhoben.
Nähere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses oder der Vorsitzende.