Gebühren für die Erstellung von Gutachten
Der Gutachterausschuss erhebt für die Erstellung von Gutachten Gebühren und Auslagen nach § 15 BayGaV. Schuldner der Gebühren ist der Antragsteller oder derjenige, der die Gebühren dem Gutachterausschuss gegenüber schriftlich übernimmt.
Die Gebühr ist wertabhängig und beträgt
Ermittelter Wert bis |
Gebühren zzgl. 19 % |
---|---|
200.000 € |
2.450 € |
300.000 € |
2.600 € |
400.000 € |
2.700 € |
500.000 € |
2.800 € |
1.000.000 € |
1.800 € zuzüglich 2 v.T. des Werts; |
10.000.000 € |
2.800 € zuzüglich 1 v.T. des Werts; |
über 10.000.000 € |
3.200 € zuzüglich 1 v.T. des Werts |
Bei erheblichem zusätzlichen Aufwand kann sich die Gebühr um bis zu 50 % erhöhen. Zusätzlich zur Gebühr werden Auslagen erhoben, z.B. für Reisekosten oder die Fertigung notwendiger Bewertungsunterlagen.
Gebühren für Auskünfte
Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften durch die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse richtet sich nach dem bayerischen Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
20 € je übermitteltem Kaufpreis oder statistischem Wert
Auskünfte über Bodenrichtwerte
Bodenrichtwertauskünfte sind grundsätzlich gebührenpflichtig und werden mit 20 € je übermitteltem Bodenrichtwert angesetzt.
Das Viewing (nur lesender Zugriff) über die Geoanwendung „Bodenrichtwerte Bayern“ (www.Bodenrichtwerte.bayern.de) ist dagegen kostenfrei.
Nähere Auskünfte zu den Gebühren erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.