Gutachten
Definitionen
„Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken“ (vgl. §193 (1) BauGB). „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (vgl. § 194 BauGB).
Besetzung
Nach § 6 (2) BayGaV werden bei der Erstattung von Gutachten drei Gutachter tätig, „[…] von denen einer den Vorsitz führt“.
Beantragung von Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.
Voraussetzungen
Die Antragsberechtigung richtet sich nach § 193 (1) BauGB.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen der Geschäftsstelle,
- Lagepläne,
- Genehmigungsakten (Baupläne),
- Aktueller Grundbuchauszug etc.
- Weitere Unterlagen und Auskünfte auf Nachfrage der Geschäftsstelle oder der Gutachter
Ablauf (skizziert)
- Online-Verfahren nutzen oder Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens anfordern
- Vollständige Antragsunterlagen einreichen
- Ortseinsicht (nach Terminabsprache)
- Bearbeitung des Gutachtens
Kosten
Die Kosten für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten sich nach der bayerischen Gutachterausschussverordnung und sind unter der Rubrik "Gebühren" einsehbar.
Online-Verfahren
Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens stellen. Das Gutachten wird nach Fertigstellung postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.
Antragsstellung per Post
Neben der Antragsstellung über unser Online-Verfahren kann auch postalisch das ausgefüllte Formular übersandt werden.
Sie können das Formular per Post an die im Briefkopf angegebene Adresse senden oder Sie verschicken es per Mail an die Geschäftsstelle gutachterausschuss@hassberge.de.