Gutachten
Der Gutachterausschuss fertigt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von:
- unbebauten und bebauten Grundstücken
- Gebäuden
- Eingentumswohnungen
- Grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurechte)
- Rechten an Grundstücken (z. B. Nießbrauch-, Pachtrechte)
Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gem. § 19 der Verordnung über die Gutachterausschüsse (GutachterausschussV) erhoben.
Der Antrag auf Erstellung eines Gutachtens wird an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gerichtet.