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Wohnraumförderung

Der Freistaat Bayern unterstützt einkommensschwächere Familien und Menschen mit Behinderung mit der Wohnraumförderung. Hier greifen das Bayerische Wohnungsbauprogramm und das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm.

Die Fördermittel werden nach der sozialen Dringlichkeit und wirtschaftlichen Notwendigkeit vergeben. Ein Rechtsanspruch auf diese Fördermittel besteht somit nicht.

 

Landkreisbewohner können finanzielle Unterstützung bekommen, wenn Sie

  • Eigenwohnraum erwerben, also ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung kaufen 
  • einen Neubau errichten
  • Wohnraum behinderten- oder altersgerecht gestalten

Die Wohnraumförderung gilt für den gesamten Landkreis Haßberge und kann für Wohnraum in jeder Gemeinde beantragt werden.

 

Die Höhe der Förderung richtet sich nach

  • Den von Bund und Land zugewiesenen Fördermittel
  • dem Gesamteinkommen und Jahreseinkommen der Menschen, die in einem Haushalt leben
  • dem Kaufpreis einer Immobilie
  • den Baukosten einer Immobilie
  • der Größe eines Wohnobjektes

Energetische Sanierung, Gebäudedämmung, Heizungsmodernisierung

Die energetische Sanierung von Gebäuden wird über die KfW vom Bund gefördert. Die einzelnen Fördermöglichkeiten und Förderwege sind auf der Internetseite der KfW ausführlich dargestellt. Die Wohnbauförderung ist hier leider nicht ihr Ansprechpartner.

 

Auskünfte zu technischen Fragen können aber die Energieberater des UBIZ in Oberaurach - Oberschleichach erteilen.

 

Telefon Energieberatung: 09529/ 92 22-14

 

Link: Energieberatung im UBIZ

Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Einkommensschwächere Haushalte, die Wohneigentum schaffen wollen, können ein zinsgünstiges staatliches Baudarlehen erhalten (auf die Dauer von 15 Jahren mit 0.5 % Zins). Daneben erhalten Haushalte mit Kindern einen Zuschuss von 7.500 Euro je Kind.

 

Gefördert wird hier der

  • Neubau oder
  • Kauf eines Eigenheimes (Erst- oder Zweiterwerb)
  • Erweiterung und Veränderung von bestehendem Wohnraum

Das Darlehen beträgt beim Bau oder Ersterwerb 30 % der Gesamtkosten, beim Kauf von Zweiterwerb 40 %. Beim Zweiterwerb gibt es einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 10%, maximal 50.000 €

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Haushalte, die Wohneigentum bauen oder kaufen wollen und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können ein Darlehen mit einem auf die Dauer von zehn Jahren verbilligten Zinssatz erhalten. Das Darlehen darf höchstens 1/3 der veranschlagten Gesamtkosten betragen.

Den aktuellen Zinssatz erfahren Sie vom Landratsamt Haßberge oder direkt bei der BayernLABO.

 

Wichtig für beide Darlehen gilt:

Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle dem vorzeitigen Baubeginn zustimmt hat. Ein Kaufvertrag kann erst abgeschlossen werden, wenn der Bewilligungsbescheid ausgestellt oder in dem Kaufvertrag eine Rücktrittsklausel eingetragen wurde.

 

Bereits begonnene bzw. unterschriebene Kaufverträge (außer Grundstückskauf) können nicht gefördert werden.

 

Es ist nicht möglich, ein Objekt ausschließlich mit Fremdmitteln zu finanzieren. Die Eigenleistung (Bargeld, bezahltes Grundstück etc.) soll mindestens 15 % der Gesamtkosten betragen. Die sich aus der Finanzierung und Bewirtschaftung des Objektes ergebende Belastung muss außerdem auf Dauer tragbar erscheinen.

Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Im Bayerisches Wohnungsbauprogramm wird die Anpassung von Wohnraum an die Belange von behinderten- und altersgerechten Menschen mit einem leistungsfreien Darlehen (einem Zuschuss) von höchstens 10.000 € gefördert. Der geförderte Wohnraum muss 5 Jahre von einer begünstigen Person belegt sein.

 

Fördervoraussetzungen

  • Nachweis einer Schwerbehinderung, Pflegegrad oder ein ärztliches Attest
  • Einhaltung der Einkommensgrenze

 

Beispiele für förderfähige Maßnahmen

  • Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen (z.B. Badumbau)
  • Einbau von Anlagen, welche die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung erleichtern (Treppenlift, Rollstuhlrampe, etc.)
  • Umbau einer Wohnung (behinderten- oder altersgerechten Wohnungszuschnitt)

Liegt ein Pflegegrad vor, kann zusätzlich bei der Kranken-/Pflegekasse ein Zuschuss in Höhe von maximal 4.000 € beantrag werden.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Müller


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-536

Telefax:

09521/27-101

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Niedt


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-218

Telefax:

09521/27-101

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