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Wohnraumförderung

Der Freistaat Bayern unterstützt einkommensschwächere Familien und Menschen mit Behinderung mit der Wohnraumförderung. Hier greifen das Bayerische Wohnungsbauprogramm und das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm.

Die Fördermittel werden nach der sozialen Dringlichkeit und wirtschaftlichen Notwendigkeit vergeben. Ein Rechtsanspruch auf diese Fördermittel besteht somit nicht.

 

 

Landkreisbewohner können finanzielle Unterstützung bekommen, wenn Sie

  • Eigenwohnraum erwerben, also ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung kaufen
  • einen Neubau errichten
  • Wohnraum behindertengerecht gestalten

 

Die Wohnraumförderung gilt für den gesamten Landkreis Haßberge, kann also für Wohnraum in jeder Gemeinde beantragt werden.

 

 

Die Höhe der Förderung richtet sich nach

  • Den von Bund und Land zugewiesenen Fördermittel
  • dem Gesamteinkommen und Jahreseinkommen der Menschen, die in einem Haushalt leben
  • dem Kaufpreis einer Immobilie
  • den Baukosten einer Immobilie
  • der Größe eines Wohnobjektes

Energetische Sanierung, Gebäudedämmung, Heizungsmodernisierung

Die energetische Sanierung von Gebäuden wird über die KfW vom Bund gefördert. Die einzelnen Fördermöglichkeiten und Förderwege sind auf der Internetseite der KfW ausführlich dargestellt. Die Wohnbauförderung ist hier leider nicht ihr Ansprechpartner.

 

Auskünfte zu technischen Fragen können aber die Energieberater des UBIZ in Oberaurach - Oberschleichach erteilen.

 

Telefon Energieberatung: 09529/ 92 22-14

 

Link: Energieberatung im UBIZ

Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Einkommensschwächere Haushalte, die Wohneigentum schaffen wollen, können ein zinsgünstiges staatliches Baudarlehen erhalten (auf die Dauer von 15 Jahren mit 0.5 % Zins). Daneben erhalten Haushalte mit Kindern einen Zuschuss von 1.500 Euro je Kind.

 

Gefördert werden hier der

  • Neubau oder
  • Kauf eines Eigenheimes (Erst- oder Zweiterwerb

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Haushalte, die Wohneigentum bauen oder kaufen wollen und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können ein Darlehen mit einem auf die Dauer von zehn Jahren verbilligten Zinssatz erhalten. Das Darlehen beträgt beim Bau oder Ersterwerb 30 % der Gesamtkosten, beim Kauf von Zweiterwerb 35 %, höchstens jedoch 75.000 Euro.

Den aktuellen Zinssatz erfahren Sie vom Landratsamt Haßberge oder direkt bei der BayernLABO.

 

Wichtig

Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle dem vorzeitigen Baubeginn zustimmt hat. Ein evtl. Kaufvertrag kann erst abgeschlossen werden, wenn der Förderbescheid ausgestellt wurde, es sein denn die Bewilligungsstelle hat dem vorzeitigen Abschluss des Kaufvertrages zugestimmt.

Bereits begonnene bzw. unterschriebene Kaufverträge (außer Grundstückskauf) können nicht gefördert bzw. berücksichtigt werden.

Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Im Bayer. Wohnungsbauprogramm wird die Anpassung von Wohnraum an die Belange schwer behinderter Menschen gefördert.

 

Fördervoraussetzungen

  • Nachweis der Schwerbehinderung (z.B. durch Schwerbehindertenausweis oder Bestätigung des Arztes)
  • Einhaltung der Einkommensgrenze


Förderfähig sind beim Neubau die Kosten des behinderungsbedingten Mehraufwandes.

 

Beispiele für förderfähige Maßnahmen

  • Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt)

  • Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen (z.B. Badumbau)
  • Einbau von Anlagen, welche die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern (Treppenlift, Rollstuhlrampen etc.)
Ihre Ansprechpartnerin

Frau Müller


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-300

Telefax:

09521/27-101

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