Das neue Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das neue Aufstiegs-BAföG ist das alters- und elternunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen.
Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet.
So werden die Fortbildungkosten gefördert
Gefördert werden einkommensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahmenkosten) sowie das Meisterprüfungsprojekt bei Voll- und Teilzeitfortbildungen.
Der Zuschuss zur Förderung der Maßnahmekosten wird ab 01.08.2020 von 40 % auf 50 % erhöht.
50 % werden weiterhin als Darlehen gewährt, wobei sich der Belohnungserlass (Erlass des Darlehens nach bestandener Prüfung) ab 01.08.2020 ebenfalls von 40 % auf 50 % erhöht.
Bei Vollzeitfortbildungen wird - abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen - zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.
Ab dem 01.08.2020 wird der Bedarf nicht mehr in Form von Zuschuss und Darlehen gewährt, sondern nur noch als Zuschuss ab ca. 780 € je nach den persönlichen Verhältnissen des/der Antragsteller/innen.
Örtliche Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich Sie den ständigen Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Arbeitsbereichsleitung
Frau Broderick
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Buchstaben der Nachnamen A - K
Herr Zehe
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Buchstaben der Nachnamen L - Z
Frau Rudolph
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt