English
French
Polish
Swedish
Russian
Arabic
Ukrainian
Persian
German

Integrationsrecht

Integrationsförderung und -kurse

Integrationssprachkurs

Für die Integration von rechtmäßig und auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern werden Integrations-sprachkurse angeboten.

Ein Integrationssprachkurs besteht grundsätzlich aus

  • einem Basis- und einem Aufbausprachkurs (mit jeweils 300 Unterrichtsstunden), die ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vermitteln,

und

  • einem Orientierungskurs (60 Unterrichtsstunden), der Grundwissen zur Rechtsordnung, Kultur und Ge-schichte Deutschlands zum Inhalt hat.


Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationssprachkurs hat aufenthaltsrechtlich entscheidende Vorteile. Neben den deutlich steigenden Chancen am Arbeitsmarkt, der besseren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und nicht zuletzt als Voraussetzung zur Begründung eines Daueraufenthaltsrechts im Bundesgebiet kann sie darüber hin-aus auch zu einem Einbürgerungsanspruch nach bereits sieben statt erst nach acht Jahren führen.

Sollte nach ordnungsgemäßer Teilnahme am Unterricht und nach Ausschöpfen des vollen Stundenkontingents des Integrationskurses der Abschlusstest für das Niveau B 1 (gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenz-rahmens für Sprachen) nicht erreicht worden sein, besteht die Möglichkeit auf Antrag den Aufbausprachkurs (300 Unterrichtsstunden) zu wiederholen. Auch kann dann noch einmal kostenlos an der Sprachprüfung teilge-nommen werden. Der betreffende Antrag ist an die zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu richten. Für den Landkreis Haßberge ist dies:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Regionalstelle Würzburg
Veitshöchheimerstr. 100
97080 Würzburg


Telefon: (0931) 9807-400
Telefax: (0931) 9807-199
E-Mail: Ref334Posteingang@BAMF.BUND.DE



Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs

Zur Teilnahme an einem Integrationskurs kann verpflichtet werden, wer eine Aufenthaltserlaubnis

 

  • zur Erwerbstätigkeit (§§ 18, 21 AufenthG),
  • zum Familiennachzug (§§ 28, 29, 30, 32, 36 AufenthG),
  • aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 1 und 2 AufenthG),
  • für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte (§ 38a Auf-enthG)
  • gem. § 23 Abs. 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen)


erhält, sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten möchte und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann.

Von der Teilnahmepflicht am Integrationssprachkurs ist ausgenommen,

  •  wer sich in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befindet,
  • wer an vergleichbaren Bildungsangeboten teilnimmt oder
  • wem die Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist.

 

Freiwillige Teilnahme

Keinen Teilnahmeanspruch haben in der Regel Unionsbürger oder bereits schon längere Zeit im Bundesgebiet lebende Personen. Eine Kursteilnahme kann aber auch für diese Personenkreise auf Antrag gefördert werden (§ 44 Abs. 4 AufenthG). Über einen entsprechenden Antrag entscheidet die Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bedient sich für die Durchführung der Integrationskurse privater und öffentlicher Träger. Diese werden in einem förmlichen Verfahren ausgewählt und vom Bundesamt zugelas-sen. Zugelassener Träger für die Integrationssprachkurse im Landkreis Haßberge ist das

Institut für Berufliche Bildung – BDP

Industriestraße 53
97437 Haßfurt
Tel. 09521/9475-0
info@bdp-bildung.de
www.bdp-bildung.de

Migrationserstberatung

Damit die Teilnehmer der Sprachkurse einen nachhaltigen Erfolg im Hinblick auf eine gelingende Integration erzielen können, stellen Bund und Länder über die Migrationserstberatung als freiwillige Leistung die unter-stützende Integrations¬begleitung sicher. Ziel der Migrations¬erstberatung ist es, den Integrations¬prozess gezielt in die Wege zu leiten, zu steuern und zu begleiten. Durch ein bedarfs¬orientiertes migrationsspezifisches Erstbera-tungsangebot sollen die Migranten zu einem selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens befähigt werden. Hierzu gehören beispielsweise: Mithilfe bei der Wohnungs-/Arbeitssuche, Umgang mit Behörden und Regeldiensten, soziale und psychosoziale Fragen u.v.m..

Zugelassene Beratungsstelle für Migranten, Familien und Jugend im Landkreis Haßberge ist das

Bayerische Rote Kreuz

Kreisverband Haßberge
Industriestraße 20
97437 Haßfurt
Tel. 09521/9550-17 oder 09521/9550-26

Seite drucken