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Katastrophenschutz

Katastrophenschutzbehörden sind in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden - also die Landratsämter und die kreisfreien Gemeinden - , die Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern.

Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

 

Eine Katastrophe im Sinn des Bayerischen Katastrophenschutzgesetztes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen (Umwelt) oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.

 

Der Katastrophenschutz baut vor allem auf den Einsätzkräften der Feuerwehren, der Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerkes (THW) auf. Darüber hinaus sind alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern, die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke, die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Katastrophenhilfe verpflichtet.

 

Im Landkreis Haßberge wirken als Katastrophenschutzkräfte mit

  • Die Freiwilligen Feuerwehren
  • Der Rettungsdienst
  • Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) Kreisverband Haßberge
  • Das Technischen Hilfswerks (THW) mit seinem Ortsverband Haßfurt
  • Die Einsatzkräfte der Polizei
  • Weiterhin können zur Katastrophenhilfe herangezogen werden

  • Fachbehörden (z. B. Wasserwirtschaftsamt, Forstbehörden)
  • Bundeswehr und Bundespolizei
  • Private Firmen mit Personal und Fahrzeugen/Geräten  

 

Rechtsgrundlagen: Bayerisches Katastrophenschutzgesetzt -BayKSG- 

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