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Verlängerung des Jagdscheins

Der Jagdschein kann entweder für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre verlängert werden. Eine Verlängerung ist wenige Wochen vor Ablauf des Jagdscheins möglich. Der beste Zeitraum ist hierbei von Mitte Februar bis Ende März.

Zur Verlängerung fallen Gebühren in gleicher Höhe wie bei der erstmaligen Erteilung an.

 

Zur Verlängerung Ihres Jagdscheins benötigen Sie den Jagdschein im Original, sowie eine Bestätigung über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung.

 

Bitte überprüfen Sie vorher, ob der Jagdschein noch Platz für eine Verlängerung hat. Sollte er voll sein, benötigen wir zusätzlich ein möglichst aktuelles Bild in Passfoto-Größe. Die Versicherung sollte solange gültig sein, dass die Laufzeit des gewünschten Jagdscheines voll abgedeckt wird (Beispiel: wird die Verlängerung bis 31.03.2026 gewünscht, darf auch die Versicherung erst zum 31.03.2026 enden).

 

Um Wartezeiten so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie um kurze Kontaktaufnahme, damit ein Termin vereinbart werden kann.


Jägerprüfung und Jagdschein

Jägerprüfung

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.

Die Durchführung der Jägerprüfung in Bayern wird derzeit grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die Jäger- und Falknerprüfung ab 2007 finden auf Grundlage einer neuen Prüfungsordnung statt. Genaue Informationen zur Jägerprüfung finden Sie unter dem unten angegebenen Link.
 

Jagdschein

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (untere Jagdbehörde) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.

Zuverlässigkeit und Eignung
Ein Jagdschein ist insbesondere dann zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt.
 

Jagdhaftpflichtversicherung

Die Erteilung des Jagdscheins ist von dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung abhängig. Der Bewerber hat hierzu eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme) entspricht.

Weiter müssen Vertragsbeginn und -dauer bzw. die Gütigkeitsdauer der Bestätigung angegeben sein. Die Gültigkeitsdauer muss den beantragten Tages- Einjahres- oder Dreijahresjagdschein vollständig umfassen.
 

Falknerjagdschein

Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.
 

Gebühren

Die Jagdscheingebühr einschließlich der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens beträgt grundsätzlich für einen

 

Dreijahresjagdschein 150 Euro
Einjahresjagdschein 60 Euro
Tagesjagdschein 15 Euro
Jugendjagdschein 37,50 Euro
Falkner-Dreijahresjagdschein 40 Euro
Falkner-Einjahresjagdschein 15 Euro
Falkner-Tagesjagdschein 7,50 Euro

 

Rechtsgrundlagen

Bundesjagdgesetz, Bayerisches Jagdgesetz, Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung

 

Zuständige Organisationseinheit

Sachgebiet I/2 - Kommunalwesen

 

Ihr Ansprechpartner

Herr Schrauder


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-204

Telefax:

09521/27-290

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