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Internationaler Urkundenverkehr/Legalisation/Apostille

Legalisation und Apostille sind Echtheitsbestätigungen auf deutschen öffentlichen Urkunden, um deren Anerkennung im Ausland sicherzustellen.

 

„Legalisation“ ist das ursprüngliche Verfahren, bei dem die Echtheit der deutschen Urkunden letztlich durch das Konsulat des „Ziel“-Landes bestätigt wird. Zuvor fordert die Auslandsvertretung allerdings die Beglaubigung der betreffenden Dokumente durch die deutschen Behörden.

 

„Apostille“ ist das vereinfachte Verfahren nach dem „Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“, das allerdings nur im Verhältnis zu den jeweiligen Vertragsstaaten angewendet werden kann.

 

Apostille und Legalisation auf öffentlichen Urkunden, die von den Gemeinden aus dem Landkreis Haßberge erstellt wurden, also z.B. von Standesämtern ausgestellte Urkunden, Meldebescheinigungen, sonst. Bescheinigungen der Verwaltungsbehörden, werden von der Regierung von Unterfranken angebracht.

 

Davor ist jedoch eine Vorbeglaubigung durch das Landratsamt Haßberge erforderlich. Dafür müssen Sie die Originalurkunde hier vorlegen, die dann entweder mit der Dienstpost weitergeleitet und von der Regierung per Post an Sie zurückgesandt wird (Bearbeitungszeit bis zu 10 Arbeitstage, zusätzl. Portokosten) oder Sie legen die vorbeglaubigte Urkunde persönlich in Würzburg vor (Öffnungszeiten und telefonische Terminvereinbarung beachten).

 

Die Vorbeglaubigung beim Landratsamt ist kostenfrei, bei der Regierung werden üblicherweise 20,-- € pro Urkunde erhoben, Abweichungen im Einzelfall sind möglich.

 

Zu beachten ist, dass die Bestätigung im jeweiligen „Instanzenzug“ erfolgt (wenn also z.B. ein in Regensburg geborener, in Bamberg verheirateter und in Haßfurt geschiedener Mann im Ausland wieder heiraten will, wird die vom Standesamt Regensburg ausgestellte Geburtsurkunde von der Regierung der Oberpfalz bestätigt, die Bamberger Eheurkunde von der Regierung von Oberfranken und das Scheidungsurteil des Amtsgerichts Haßfurt vom Landgericht Bamberg).

 

 

Weitere Einzelheiten zum Verfahren, auch über die Zuständigkeit für andere Urkunden, wie z.B. Zeugnisse, Diplome, Scheidungsurteile, gerichtliche und notarielle Urkunden (Landgerichte) oder privat errichtete Urkunden wie z.B. das eigenhändige Testament, Kaufverträge oder Vollmachten, zu evtl. notwendigen Endbeglaubigungen oder zu Staaten, für die das Legalisationsverfahren von den deutschen Auslandsvertretungen eingestellt wurde finden Sie wenn Sie auf folgende Behörden klicken:

 

Um bei persönlichen Vorsprachen im Landratsamt Haßberge unnötige Wartezeiten zu vermeiden raten wir dringend, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

 

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