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Fachaufsicht über die Pass-, Personal- und Meldebehörden

Bedeutung:

Für die Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise sowie für An-, Ab- und Ummeldungen sind in Bayern die Gemeinden zuständig. Sie handeln dabei im übertragenen Wirkungskreis.

 

Das Landratsamt Haßberge hat in diesen pass-, ausweis- und melderechtlichen Angelegenheiten die Fachaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden.

 

Das Landratsamt Haßberge berät die Gemeinden zum Pass-, Personalausweis- und Melderecht. Wird eine pass-/personalausweisrechtliche oder melderechtliche Ordnungswidrigkeit begangen, obliegt der Kreisverwaltungsbehörde (dem Landratsamt Haßberge) das Bußgeldverfahren.

 

Sollten Sie Fragen zu Pass-, Personal- und Meldeangelegenheiten haben, wenden Sie sich daher bitte zunächst an die für Ihre Wohnung zuständige Pass-, Personalausweis- und Meldebehörde.

 

Ziel der Aufsicht ist die Gewährleistung der Recht- und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung durch die Melde- bzw. Passämter. Zu den Aufgaben der Aufsicht gehören vorrangig die umfassende Information und Beratung der zuständigen Behörden, sowie regelmäßige Prüfungen, wie beispielsweise die Prüfung von Vorlagepflichten bei bestimmten Vorgängen.

 

Die personenbezogen Daten, die bei den zuständigen Melde- und Passämtern registriert werden, werden, soweit es im Rahmen der vom Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration geregelten staatlichen Fachaufsicht über die Melde- und Passämter erforderlich ist, an das Landratsamt Haßberge als Fachaufsichtsbehörde weitergeleitet bzw. von ihr eingesehen. Sie werden auf der Grundlage der Datenschutzgesetze und den Vorgaben des Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes Haßberge in elektronischer und papiergebundener Form verarbeitet. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugriff zu schützen.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

Ihr Ansprechpartner

Frau Thurn


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-196

Telefax:

09521/27-340

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