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Einbürgerung

Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde wirksam.

 

Die Einbürgerung setzt voraus, dass sich der ausländische Mitbürger nachhaltig in die rechtlichen, sozialen und gesellschaftlichen Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat.

 

Grundsätzlich wird dafür ein achtjähriger „rechtmäßiger und gewöhnlicher“ Aufenthalt in Deutschland vorausgesetzt (Anspruchseinbürgerung).

 

Eine Verkürzung dieser Aufenthaltsdauer ist z.B. möglich

  • für miteinzubürgernde Ehegatten und Kinder,
  • bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs (7 Jahre),
  • vierjähriger erfolgreicher Besuch einer deutschen Schule im Inland (7 Jahre),
  • besonderen Integrationsleistungen (Ermessensentscheidung; 6 Jahre)
  • bei Besitz eines Reiseausweis für Flüchtlinge nach Artikel 28 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (6 Jahre)
  • bei Staatslosen (6 Jahre)
  • bei Ehegatten von Deutschen (3 Jahre Aufenthalt bei einer Ehedauer von 2 Jahren;  Ermessenseinbürgerung).

 

Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen, Kosten etc. finden Sie im Internet-Portal des Freistaates Bayern:

 

Anspruchseinbürgerung: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/25665437265

 

Ermessenseinbürgerung: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/25665437265

 

 

Wegen der Vielfalt der möglichen Lebenssituationen, empfiehlt sich immer ein persönliches/telefonisches Beratungsgespräch. Die Antragsformulare und eine Liste der erforderlichen Unterlagen werden anschließend, passend auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten, ausgehändigt/versandt.

 

Chancen auf eine Einbürgerung im "Quick-Check" herausfinden

Wie hoch die eigenen Chancen auf eine Einbürgerung sind, kann seit Juni 2020 jeder Interessierte online im BayernPortal beim 'Quick-Check' herausfinden. Hier kann schnell, unverbindlich und vor allem anonym getestet werden, ob man die Anforderungen für eine Einbürgerung erfüllt. Der neue Quick-Check ist eine digitale Informationsmöglichkeit zur Einbürgerung und dauert nur etwa fünf Minuten. Der Quick-Check ist kein Ersatz für den formellen Einbürgerungsantrag, erhöht auch nicht die Chance eingebürgert zu werden und der positive Quick-Check stellt keine Garantie für eine tatsächliche Einbürgerung dar!

 

Der 'Quick-Check' kann über folgenden Link geöffnet werden: Einbürgerung - Quick-Check - BayernPortal (freistaat.bayern)

 

Zur Antragsabgabe (der vollständigen Unterlagen) ist in jedem Fall eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig.

 

Die im Original vorzulegenden Unterlagen werden nach Sichtung gescannt und sofort wieder an Sie zurückgegeben.

 

Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen den Antrag selbst stellen/unterschreiben.

 

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