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Staatsangehörigkeitsausweis

Als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit genügt gegenüber deutschen Behörden in fast allen Fällen die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

 

Frühere Regelungen und Verfahrensbestimmungen, die ausdrücklich die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises verlangten (Beamtenverhältnis, Kaminkehrer, Eheschließung etc.) sind mittlerweile fast ausnahmslos aufgehoben.

 

Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis wird in Zweifelsfällen der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde verbindlich festgestellt. Aus dem Staatsangehörigkeitsausweis geht nicht hervor, wann und wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde.

 

Aufgrund eines Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 08.08.2018, Az. 5 ZB 18.844, besteht ein Anspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 1 StAG und in der Folge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nur bei Vorliegen eines Sachbescheidungsinteresses.

 

Hier ein Link auf den genannten Beschluss: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-18315?hl=true

 

Die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises erfolgt daher nur, wenn dem Antragsteller der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachweislich von einer Behörde oder Institution bestritten wird oder der Staatsangehörigkeitsausweis von einer ausländischen oder deutschen Behörde, Gericht oder vergleichbare Stelle ausdrücklich gefordert wird, zum Beispiel:

  • im Rahmen der Adoption eines ausländischen Kindes durch einen Deutschen,
  • im Rahmen der Einbürgerung des ausländischen Ehepartners oder
  • zum Studium, Wohnsitzwechsel oder Eheschließung im Ausland als Nachweis der EU-Freizügigkeitsberechtigung.

Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen, Kosten etc. finden Sie im Internet-Portal des Freistaates Bayern: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/92109883264

 

Der Antrag auf Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit sollte nach Möglichkeit online und nur noch im Ausnahmefall in Papierform gestellt werden.

Ihr Ansprechpartner

Frau Thurn


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-196

Telefax:

09521 27-340

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