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Kleiner Waffenschein

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem PTB-Zeichen, deren Erwerb und Besitz ab 18 Jahren erlaubnisfrei sind, dürfen seit dem 01.04.2003 in der Öffentlichkeit nur noch geführt (getragen) werden, wenn eine Erlaubnis in der Form des Kleinen Waffenscheines durch die zuständige Waffenbehörde erteilt wurde.

 

Wer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit führt, muss neben dem Kleinen Waffenschein auch seinen Personalausweis oder Pass mitführen. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
  • Körperliche Eignung
  • Vollendung des 18. Lebensjahres 

 

Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung werden durch das Landratsamt Haßberge geprüft.

 

Gebühr: 100,00 €

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