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Schießerlaubnis

Wer außerhalb einer Schießstätte mit einer Schusswaffe schießen will, z.B. Abschuss von Damwild oder Salutschießen, benötigt vom Landratsamt einen Erlaubnisschein.

 

Voraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres 
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung 
  • Nachweis der Sachkunde - Nachweis eines Bedürfnisses 
  • Vorlage einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung

 

Die Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung werden durch das Landratsamt Haßberge geprüft. Den Nachweis der Sachkunde und eines Bedürfnisses hat der Antragsteller zu erbringen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis über abgeschlossene Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der Sachkunde

 

Gebühren: 25,56 € bis 153,39 €. Hinzu kommen noch etwaige Auslagen.

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