Schießerlaubnis
Wer außerhalb einer Schießstätte mit einer Schusswaffe schießen will, z.B. Abschuss von Damwild oder Salutschießen, benötigt vom Landratsamt einen Erlaubnisschein.
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
- Nachweis der Sachkunde - Nachweis eines Bedürfnisses
- Vorlage einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung
Die Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung werden durch das Landratsamt Haßberge geprüft. Den Nachweis der Sachkunde und eines Bedürfnisses hat der Antragsteller zu erbringen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über abgeschlossene Haftpflichtversicherung
- Nachweis der Sachkunde
Gebühren: 25,56 € bis 153,39 €. Hinzu kommen noch etwaige Auslagen.