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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung stellt den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher.

 

Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein zum Unterhalt verpflichtetes Kind über ein jährliches Gesamteinkommen von  100.000 Euro oder mehr, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Gleiches gilt für das gemeinsame Einkommen unterhaltspflichtiger Eltern.

 

Umfassende Informationen zur Grundsicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

 

Der Leistungszeitraum der Grundsicherung beginnt mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag (erhältlich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • wenn die Altersgrenze noch nicht erreicht ist möglichst ein Nachweis über die dauerhafte volle Erwerbsminderung
  • Einkommensnachweise (wie z. B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Bescheid über Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters Haßberge, Kindergeldbescheid, Nachweis über Unterhalt, Rentenbescheide über Altersrente oder Witwenrente, sonstige Einkünfte)
  • Nachweise über die Aufwendungen für  Unterkunft, Heizung und Warmwasser (wie z. B. Mietvertrag, Zinsen für Hausbelastung, Hausratversicherung, Feuer- und Sturmversicherung, Heizkostenabrechnung)
  • Vermögensnachweise (wie z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Unterlagen zum Rückkaufswert von Lebens-, Sterbe-, Unfallversicherung, Bausparverträge, Schenkungs- und Übertragungsverträge    

 

Rechtsgrundlagen: Sozialgesetzbuch XII

Ansprechpartner und Zuständigkeiten

Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen A, W-Z

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Tenner


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-325

Telefax:

09521 27-360

Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen B, K

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Wirsing


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-729

Telefax:

09521/27-360

Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen C - E

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Keller


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-276

Telefax:

09521/27-360

Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen F - J, L

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Manietta


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-447

Telefax:

09521/27-360

Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen M-Rt

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Fellner


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-367

Telefax:

09521/27-360

Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen RU - V

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Gräf


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-237

Telefax:

09521/27-360

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