English
French
Polish
Swedish
Russian
Arabic
Ukrainian
Persian
German

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt soll den Lebensunterhalt für Menschen finanziell sichern, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sicherstellen können.

 

Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen, die 

  • Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen, die 
  • vorübergehend nicht erwerbsfähig sind

und

  • die Altersgrenze noch nicht erreicht haben

und

  • ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehepartners, des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder des Lebenspartners sicherstellen können oder bei minderjährigen Kindern aus dem Einkommen und Vermögen der Eltern

und

  • keine Möglichkeiten der Selbsthilfe haben

und

  • keine vorrangigen Leistungsansprüche gegen andere Sozialleistungsträger haben (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Wohngeldbehörde).

 

Der monatliche Bedarf für den Lebensunterhalt, der nicht aus dem Einkommen oder Vermögen gedeckt werden kann, ist die Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt.

 

Der monatliche Bedarf für den Lebensunterhalt umfasst unter anderem

  • die maßgebende Regelbedarfsstufe,
  • die Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasser
  • eventuell bestehende Mehrbedarfe (zum Beispiel für werdende Mütter ab der 12 Schwangerschaftswoche oder für Personen, die aus medizinischen Gründen auf kostenaufwändigere Ernährung angewiesen sind.

 
Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen, Zinsen.

 

Vom Einkommen bleiben beispielsweise angemessene Beiträge für eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung frei. Das Erwerbseinkommen muss nicht in voller Höhe eingesetzt werden. Welcher Betrag frei bleibt, ist im Einzelfall zu erfragen.

 

Zum Vermögen gehören zum Beispiel Haus- und Grundvermögen, Pkw's, Bargeld, Guthaben auf Konten, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen.

 

Weitere Informationen zur Hilfe zum Lebensunterhalt finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

 

Erfoderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag (erhältlich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Personalausweis
  • wenn die Altersgrenze noch nicht erreicht ist möglichst ein Nachweis über die volle Erwerbsminderung
  • Einkommensnachweise (wie z. B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Bescheid über Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters Haßberge, Kindergeldbescheid, Nachweis über Unterhalt, Rentenbescheide, sonstige Einkünfte)
  • Nachweise über die Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasser (wie z. B. Mietvertrag, Zinsen für Hausbelastung, Hausratversicherung, Feuer- und Sturmversicherung, Heizkostenabrechnung)
  • Vermögensnachweise (wie z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Unterlagen zum Rückkaufswert von Lebens-, Sterbe-, Unfallversicherung, Bausparverträge, Schenkungs- und Übertragungsverträge

 

Rechtsgrundlagen: Sozialgesetzbuch XII

Ansprechpartner und Zuständigkeiten

Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen A, W-Z

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Tenner


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-325

Telefax:

09521 27-360

Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen B, K

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Wirsing


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-729

Telefax:

09521/27-360

Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen C - E

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Keller


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-276

Telefax:

09521/27-360

Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen F - J, L

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Manietta


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-447

Telefax:

09521/27-360

Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen M-Rt

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Fellner


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-367

Telefax:

09521/27-360

Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen RU - V

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Gräf


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-237

Telefax:

09521/27-360

Seite drucken