English
French
Polish
Swedish
Russian
Arabic
Ukrainian
Persian
German

Lastenzuschuss

Für einen Lastenzuschuss ist grundsätzlich antragsberechtigt

 

  • der Eigentümer eines Eigenheimes, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle bzw. derjenige, der Anspruch auf Übertragung des Gebäudes hat
  • der Eigentümer einer Eigentumswohnung bzw. derjenige, der Anspruch auf Übertragung der Wohnung hat
  • der Bewohner von Wohnraum im eigenen Zweifamilienwohnhaus
  • der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes bzw. derjenige, der Anspruch auf Übertragung eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes hat

 

Erforderliche Unterlagen

 

  • Ausgefüllter Antrag auf Lastenzuschuss (erhältlich bei der Wohnsitzgemeinde oder der Wohngeldstelle im Landratsamt Haßberge). Der Wohngeldantrag kann bei der Wohnsitzgemeinde oder der Wohngeldstelle des Landratsamtes Haßberge abgegeben werden
  • Kaufvertrag bzw. Übergabevertrag
  • Wohnflächenberechnung  und Grundrissplan (bei Erstantrag)
  • Auszug aus dem Grundbuch
  • Bauplannummer
  • Gegebenenfalls Bescheid über bayerische Eigenheimzulage bzw. bayerisches Baukindergeld Plus
  • Kontoauszüge der Bausparkasse für Ansparungen
  • Grundsteuerbescheid
  • Fremdmittelbescheinigung (Vordruck der Wohngeldstelle)
  • Zahlungsnachweis für alle Darlehen, auch für Bausparer (Kontoauszüge der letzten zwei Monate)
  • Einkommensnachweis aller zum Haushalt rechnender Familienmitglieder .(auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
  • Gegebenenfalls Mietvertrag für vermietete Wohnung

 

In Einzelfällen werden die Antragsteller nach Eingang des Antrages von der Wohngeldstelle zur Einreichung weitergehender Unterlagen aufgefordert.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Broderick


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-239

Telefax:

09521/27-360

Seite drucken