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Mietzuschuss

Für einen Mietzuschuss ist grundsätzlich antragsberechtigt

  • der Mieter von Wohnraum
  • der Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis
  • der Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus mit mehr als zwei Wohnungen
  • der Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes

 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Mietzuschuss (erhältlich bei der Wohnsitzgemeinde oder der Wohngeldstelle im Landratsamt Haßberge). Der Wohngeldantrag kann bei der Wohnsitzgemeinde oder der Wohngeldstelle des Landratsamtes Haßberge abgegeben werden.
  • Mietvertrag mit aufgeschlüsselten Nebenkosten
  • Nachweis der Mietzahlungen (Kontoauszug; Mietquittungen) für die letzten 3 Monate

 

Antragstellung

  • Einkommensnachweis aller zum Haushalt rechnender Familienmitglieder (auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

 

Weitere erforderliche Unterlagen sind im Einzelfall dem Antrag beizufügen.
In Einzelfällen werden die Antragsteller nach Eingang des Antrages von der Wohngeldstelle zur Einreichung weitergehender Unterlagen aufgefordert.

Ansprechpartner und Zuständigkeiten

Teamleitung

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Broderick


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-239

Telefax:

09521/27-360

Buchstaben der Nachnamen A - I

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Beppler


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-217

Telefax:

09521/27-360

Buchstaben J - Ma

Ihr Ansprechpartner

Herr Zehe


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-292

Telefax:

09521/27-360

Buchstaben der Nachnamen Mb - Z

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Dittmann


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-220

Telefax:

09521/27-360

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