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Energiepreiszuschuss

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat mit seiner Pressemitteilung vom 12.04.2023 bekannt gegeben, dass alle Sport- und Schützenvereine in Bayern einen allgemeinen Energiepreiszuschuss aufgrund der steigenden Ausgaben für Energiekosten beantragen können.

Der allgemeine Energiepreiszuschuss wurde auf das bereits bestehende Verteilsystem der Vereinspauschale aufgebaut. Dies hat zur Folge, dass der Zuschuss ausschließlich Vereinen gewährt werden kann, die im Förderjahr 2023 tatsächlich Vereinspauschale erhalten.

Die Auszahlung des allgemeinen Energiepreiszuschusses erfolgt auf gesondertem Antrag gemeinsam mit der Vereinspauschale 2023 zunächst pauschal in Höhe von 80 Prozent des Betrages der einfachen Vereinspauschale. Sind tatsächlich geringere Energiemehrkosten angefallen, wird die Überzahlung mit der Vereinspauschale 2024 verrechnet.

Das Landratsamt Haßberge weist alle Sport- und Schützenvereine darauf hin, dass der Stichtag für die Beantragung des Energiepreiszuschusses Montag, der 15. Mai 2023 ist. Dies bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 15. Mai 2023 entweder im Landratsamt Haßberge oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss.

 

Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann!

Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!

 

Die „Richtlinie über die Gewährung eines allgemeines Energiepreiszuschuss für gemeinnützige Sport und Schützenvereine mit Sitz in Bayern“ samt ergänzenden Hinweisen sowie ein zentrales Formular zur Antragstellung des allgemeinen Energiepreiszuschusses sind im Downloadbereich zu finden.

Zusätzlich wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein entsprechender Online-Antrag erstellt, welcher ebenso im Downloadbereich zu finden ist.

Online-Verfahren


Ihr Ansprechpartner

Herr Albert


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-208

Telefax:

09521/27-290

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