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Bodenschutz/Altlasten

Am 01.03.1999 ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz) in Kraft getreten.

Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen.

Abfallbeseitigung

Was für den einen "Abfall" ist, kann für einen anderen noch ein Gebrauchsgegenstand mit gewissen Wert darstellen. Das Schlüsselwort ist dabei: Verwertung. Diese muss laut Gesetz "ordnungsgemäß und schadlos" erfolgen.

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