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Abfallbeseitigung

Was ist Abfall?

Auch hier gilt die alte Weisheit: "Es kommt darauf an."

 

Was für den einen "Abfall" ist, kann für einen anderen noch ein Gebrauchsgegenstand mit einem gewissen Wert darstellen. Die Grenzen sind hier oft fließend. Das Abfallrecht trifft die Unterscheidung nach Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung. Während Abfälle zur Beseitigung einer dafür zugelassenen Anlage zugeführt werden müssen (z. B. Deponie), können Abfälle zur Verwertung - wie der Name bereits sagt - durchaus noch verwertet werden. Voraussetzung ist aber laut Gesetz, dass die Verwertung "ordnungsgemäß und schadlos" erfolgt.

 

Zur Schonung der natürlichen Ressourcen gilt: Abfallvermeidung vor Abfallverwertung; Abfallverwertung wiederum vor Abfallbeseitigung.


Illegale Abfallbeseitigung

Das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung ist in den letzten Jahren deutlich größer geworden, trotzdem ist bei einigen Zeitgenossen die Versuchung noch groß, Abfälle kostengünstig illegal zu entsorgen.

 

Dies beginnt beim achtlos weggeworfenen Kaugummipapier und endet bei der Ablagerung ganzer Wohneinrichtungen als Sperrmüll im Wald. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden, der Polizei und der Bevölkerung gelingt es dem Landratsamt immer wieder Müllsünder zu ermitteln und ihnen die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus kann dann noch ein nicht unerhebliches Bußgeld verhängt werden, wobei Beträge im vier- oder fünfstelligen Bereich nach dem Abfallrecht möglich sind.

 

Unter Umständen kann sogar ein Straftatbestand im Raum stehen, wenn die Abfallbeseitigung umweltgefährdend ist (§ 326 StGB).

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