English
French
Polish
Swedish
Russian
Arabic
Ukrainian
Persian
German

Deponieverordnung

Die Anforderungen an den Betrieb der bisherigen gemeindlichen Bauschutt-/Erdaushubdeponien sind in den letzten Jahren stetig gestiegen.

Vor allem im Hinblick auf den Grundwasserschutz mussten die Deponiebetreiber bis 15.07.2009 ihre Deponien entweder entsprechend nachrüsten oder die Anlagen bis zu diesem Zeitpunkt stilllegen.

 

Fast alle Gemeinden im Landkreis haben sich angesichts des zu erwartenden finanziellen Aufwands für eine Stilllegung und anschließende Rekultivierung ihrer Deponie entschieden.

Seite drucken