Verkehrslärmschutz-/Sportanlagenlärmschutzverordnung
16. und 18. BImSchV:
Bei der Planung und Errichtung von Verkehrswegen bzw. von Sportanlagen sind die Vorgaben dieser Verordnungen, insbesondere Lärmrichtlinie zu beachten. Den Planungsträgern bzw. Kommunen werden damit Planungshilfen an die Hand gegeben, um Lärmkonflikte für die Zukunft vermeiden zu können.