Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
32. BImSchV:
Sie regelt insbesondere welche Geräte und Maschinen zu welchen Zeiten z. B. innerhalb von Wohngebieten betrieben werden dürfen (z. B. Rasenmäher) bzw. unter welchen Voraussetzungen die Gemeinde oder das Landratsamt eine Ausnahme gestatten kann.