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Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm

TA Lärm:

Wie der Name bereits sagt, handelt es sich hier um eine Anleitung, die der Behörde bei der Beurteilung hilft, ob eine Maßnahme oder ein Anlagenbetrieb unzulässige Lärmbeeinträchtigungen hervorruft oder nicht bzw. welche Maßnahmen zum Lärmschutz ggf. zu treffen sind.

Die TA Lärm enthält dabei für die unterschiedlichsten Gebiete unterschiedlich hohe Immissionsrichtwerte:  

Gebietzulässiger IRW tagsüberzulässiger IRW nachts
Industriegebiet70 dB(A)70 dB(A)
Gewerbegebiet65 dB(A)50 dB(A)
Mischgebiet60 dB(A)45 dB(A)
allgem. Wohngebiet55 dB(A)40 dB(A)
reines Wohngebiet50 dB(A)35 dB(A)

 

Zum Vergleich die Pegelbereiche charakteristischer Geräusche: 

  • ruhiges Zimmer: 20 - 30 dB(A)
  • üblicher häuslicher Hintergrundschall: 30 - 40 dB(A)
  • PKW Ottomotor (Leerlauf in 7,5m Abstand): 45 - 55 dB(A)
  • Motorrasenmäher: 65 - 75 dB(A)
  • Diskothek, Presslufthammer: 90 - 110 dB(A)
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